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27.03.2024

Umgehung von Privatanteilen bei betrieblich genutzten Fahrzeugen

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Umgehung von Privatanteilen bei betrieblich genutzten Fahrzeugen

Für Mitarbeiter, die am Unternehmen beteiligt sind, besteht grundsätzlich die Regelung, dass für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs ein Wert von 0,9% des Fahrzeugwerts pro Monat als zusätzlicher Lohn angesehen wird. Dies gilt auch, wenn bereits ein privates Fahrzeug vorhanden ist. Um keinen Privatanteil versteuern zu müssen, muss die ausschließlich berufliche Nutzung des Firmenfahrzeugs eindeutig belegt werden. Sollte eine Person ein weiteres Fahrzeug besitzen, muss dieses vollständig als Privatfahrzeug deklariert werden. Die Berechnung basiert auf dem Kaufpreis des Fahrzeugs inklusive aller Sonderausstattungen, ohne die Mehrwertsteuer. Bei Leasingfahrzeugen wird der vereinbarte Leasingkaufpreis herangezogen. In bestimmten Fällen kann es vorteilhaft sein, eine separate Gesellschaft für das Fahrzeug zu gründen, um private Nutzungsanteile zu vermeiden. Diese Möglichkeit kann auch auf Wasser- oder Luftfahrzeuge ausgeweitet werden. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um die für Sie passenden Optionen zu besprechen.

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