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08.01.2025

Steuerinfo Vereinigte Arabische Emirate 2025

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Steueränderungen in den VAE ab 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 gelten in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) neue Steuerregelungen, die insbesondere multinationale Unternehmen betreffen. Hier ein Überblick über die wesentlichen Änderungen:

  1. Mindeststeuer für multinationale Unternehmen (15 %):
    Multinationale Unternehmen, die in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre vor 2025 einen konsolidierten globalen Umsatz von 793 Millionen US-Dollar oder mehr erzielt haben, unterliegen in den VAE ab sofort einer Mindeststeuer von 15 %. Diese Regelung folgt den OECD/G20-Vorgaben zur globalen Mindeststeuer und betrifft ausschließlich Unternehmen, die diese Umsatzschwelle überschreiten.

  2. Gewinnsteuer für kleinere Unternehmen (9 %):
    Für alle anderen Unternehmen gilt in den VAE weiterhin ein Gewinnsteuersatz von 9 %, sofern der Gewinn 100.000 US-Dollar übersteigt. Damit bleibt der Standort auch für kleinere Unternehmen steuerlich attraktiv.

  3. Offshore-Strukturen:
    Offshore-Strukturen werden in den VAE weiterhin steuerlich kaum reguliert. Es gibt bislang keine klaren Aussagen zu möglichen Anpassungen, was die VAE weiterhin als bevorzugten Standort für bestimmte Unternehmensmodelle interessant macht.

  4. Steuerfreiheit für Holdinggesellschaften:
    Holdinggesellschaften in den VAE bleiben vollständig steuerbefreit. Diese Regelung gilt als zentraler Vorteil für Unternehmen, die ihre internationalen Geschäftsaktivitäten von den VAE aus steuern.

Was bedeutet das für Unternehmen in den VAE?
Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der neuen Mindeststeuerregelungen fallen, sollten ihre steuerliche Struktur genau prüfen und optimieren. Auch Unternehmen, die Offshore-Strukturen nutzen, sollten ihre Strategie unter Berücksichtigung potenzieller zukünftiger Regulierungen überprüfen.

Die VAE bieten weiterhin eine attraktive steuerliche Umgebung, insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen sowie für Holdinggesellschaften, die von der Steuerbefreiung profitieren.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Analyse Ihrer individuellen steuerlichen Situation und bei der Anpassung Ihrer Strukturen an die neuen Gegebenheiten.

Autor: Rolf Limbeck, LL.M. / (c) 2025 Ludwig Limbeck AG

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