19.08.2026
Wussten Sie, dass wir pro Jahr CHF 5'000 in Grünpflanzen für unsere Workspaces investieren?
Warum ein professioneller Unternehmenssitz mehr ist als eine Adresse – und weshalb unsere Kunden ihre Infrastruktur in Zug tatsächlich nutzen sollen
Vielleicht klingt es auf den ersten Blick etwas ungewöhnlich:
Wir investieren jedes Jahr rund CHF 5'000 allein in Grünpflanzen für unsere Workspaces.
Warum machen wir das?
Weil wir möchten, dass unsere Kunden ihre Unternehmensstandorte tatsächlich nutzen.
Ein Firmendomizil soll bei uns kein Briefkasten in einem anonymen Bürogebäude sein. Es soll ein Ort sein, an dem man gerne arbeitet, Geschäftspartner empfängt, eine Sitzung durchführt oder für einige Stunden konzentriert sein Unternehmen führt.
Deshalb investieren wir laufend in unsere Standorte:
- moderne Arbeitsplätze
- Besprechungs- und Sitzungsräume
- Empfang und Frontdesk
- professionelle Postverarbeitung
- angenehme Aufenthaltsbereiche
- zeitgemässe technische Infrastruktur
- und eben auch in eine Umgebung, in der man sich gerne aufhält
Die Grünpflanzen sind deshalb eigentlich nur das sichtbarste Symbol unserer Philosophie.
Wir möchten, dass unsere Kunden unsere Infrastruktur nutzen
Unsere Domizilkunden sollen nicht lediglich eine Adresse erhalten.
Sie sollen die Möglichkeit haben, tatsächlich in Zug zu arbeiten und präsent zu sein.
Je nach gebuchtem Angebot stehen unseren Kunden beispielsweise Arbeitsplätze, Sitzungsräume, Workspace-Infrastruktur und weitere Bürolösungen zur Verfügung.
Und wir freuen uns ausdrücklich, wenn diese Infrastruktur genutzt wird.
Denn ein Unternehmenssitz funktioniert langfristig am besten, wenn er mit der tatsächlichen Unternehmensführung übereinstimmt.
Warum das heute auch steuerlich immer wichtiger wird
Ein aktueller Entscheid des Bundesgerichts zeigt sehr anschaulich, weshalb.
Im Entscheid vom 9. Juni 2026 (9C_652/2025) ging es um eine Gesellschaft, die ihren statutarischen Sitz zunächst im Kanton Zug hatte, deren Geschäftsführer jedoch im Kanton Zürich wohnte.
Die Zürcher Steuerverwaltung vertrat die Auffassung, die tatsächliche Verwaltung der Gesellschaft befinde sich nicht in Zug, sondern in Zürich.
Dabei wurden unter anderem folgende Indizien berücksichtigt:
- eine Domizilgebühr in Zug von lediglich CHF 1'200 pro Jahr
- kein nachweisbarer Schlüssel beziehungsweise Zugang zu den Zuger Räumen
- kein Personal am Sitz
- fehlende Hinweise auf eine tatsächliche physische Präsenz in Zug
- Arbeitsmittel wie Laptop und Drucker in Zürich
- der Wohnsitz des Geschäftsführers im Kanton Zürich
Das Bundesgericht stellte klar, dass der Wohnsitz eines Geschäftsführers nicht automatisch der Ort der tatsächlichen Verwaltung ist.
Entscheidend ist vielmehr:
Wo werden die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen tatsächlich getroffen?
Und genau hier liegt die praktische Bedeutung des Urteils.
Die Steuerbehörde muss diesen Ort nicht mit absoluter Sicherheit nachweisen. Im Steuerhoheitsverfahren kann bereits eine überwiegende Wahrscheinlichkeit genügen.
Der Handelsregistereintrag allein reicht deshalb nicht
Natürlich darf ein Unternehmer zuhause arbeiten.
Natürlich darf er Geschäftspartner in Zürich, Luzern, Bern oder im Ausland treffen.
Und selbstverständlich darf ein international tätiges Unternehmen seine Geschäfte überall auf der Welt führen.
Es geht nicht darum, jede Tätigkeit künstlich nach Zug zu verlagern.
Entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild.
Wer seinen Unternehmenssitz in Zug hat, sollte auch nachvollziehbar zeigen können, dass der Standort für das Unternehmen tatsächlich eine Funktion erfüllt.
Was unsere Kunden bei uns nutzen können
Wir stellen je nach vereinbartem Leistungsumfang insbesondere zur Verfügung:
- eine professionelle Geschäftsadresse in Zug
- Postannahme und Postverarbeitung
- moderne Arbeitsplätze
- Besprechungs- und Sitzungsräume
- Empfang und Frontdesk
- Workspace-Infrastruktur
- physische Präsenzmöglichkeiten
- dokumentierbaren Zugang zum Standort
- zusätzliche Büroflächen nach Bedarf
Damit stellen wir praktisch sämtliche infrastrukturellen Voraussetzungen bereit, die ein Unternehmen für einen professionellen Unternehmenssitz benötigt.
Nutzen muss das Unternehmen diese Möglichkeiten jedoch selbst.
Was Unternehmen sinnvollerweise tun sollten
Wir empfehlen unseren Kunden deshalb, ihren Unternehmenssitz ganz selbstverständlich in den Geschäftsalltag einzubeziehen.
Beispielsweise:
- wichtige Geschäftsleitungs- oder Verwaltungsratssitzungen in Zug durchführen
- regelmässig am Unternehmenssitz arbeiten
- Besprechungsräume für Meetings nutzen
- wichtige Entscheidungen entsprechend dokumentieren
- Geschäftspartner und Kunden am Unternehmenssitz empfangen
- die Zuger Geschäftsadresse tatsächlich für geschäftliche Korrespondenz nutzen
- wesentliche Geschäftsunterlagen und Zugänge am Standort verfügbar halten
Das muss weder künstlich noch kompliziert sein.
Wer ohnehin einen professionellen Arbeitsplatz zur Verfügung hat, sollte diesen schlicht nutzen.
Und was sollte man besser vermeiden?
Mindestens ebenso wichtig ist, keine widersprüchlichen Signale zu produzieren.
Ein Unternehmen sollte vermeiden, einerseits gegenüber den Steuerbehörden einen Unternehmenssitz in Zug zu vertreten und andererseits mit der eigenen Buchhaltung zu dokumentieren, dass praktisch die gesamte Unternehmensführung am privaten Wohnort stattfindet.
Vorsicht ist insbesondere geboten bei:
- dauerhafter Geschäftsführung ausschliesslich aus dem privaten Homeoffice
- einem umfangreich steuerlich geltend gemachten privaten Arbeitszimmer, das faktisch als Hauptbüro erscheint
- nahezu sämtlichen Geschäftsessen und Bewirtungsbelegen im privaten Wohnkanton
- dauerhaften Büro-, Parkplatz- oder Infrastrukturkosten am Wohnort
- praktisch allen Geschäftsleitungssitzungen ausserhalb des Sitzkantons
- ausschliesslicher Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen zuhause
- fehlender oder kaum nachweisbarer Nutzung des Unternehmenssitzes
Es geht dabei nicht darum, legitime geschäftliche Aufwendungen nicht mehr geltend zu machen.
Es geht um etwas wesentlich Einfacheres:
Das steuerliche und tatsächliche Gesamtbild sollte zusammenpassen.
Nicht kurzfristig überoptimieren
Manchmal kann eine vermeintlich clevere kurzfristige Steueroptimierung langfristig genau das falsche Signal setzen.
Wer beispielsweise auf der einen Seite einen steuerlich attraktiven Unternehmenssitz in Zug nutzt und auf der anderen Seite möglichst umfangreich dokumentiert, dass Büro, Geschäftsführung, Sitzungen und Geschäftsausgaben praktisch vollständig am privaten Wohnort stattfinden, schafft unter Umständen selbst Argumente für einen anderen Ort der tatsächlichen Verwaltung.
Deshalb lautet unsere Empfehlung:
Nicht maximal optimieren. Sondern konsistent strukturieren.
Was hat ein Unternehmen von einem Standort in Zug?
Der Aufwand lohnt sich.
Zug bietet Unternehmen weiterhin ein ausgesprochen attraktives Gesamtpaket:
- günstige und wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern
- kurze Wege
- kooperative und lösungsorientierte Behörden
- ein starkes internationales Unternehmensumfeld
- hochwertige Infrastruktur
- einen professionellen Standort für Kunden, Mitarbeitende und Geschäftspartner
Und ein professioneller Unternehmenssitz muss nicht teuer sein.
Unsere Domizillösungen beginnen bereits ab CHF 175 pro Monat zzgl. MWST.
Von dort aus kann die Infrastruktur je nach Bedarf bis zum eigenen Arbeitsplatz oder zur eigenen Bürofläche erweitert werden.
Vielleicht sind die Pflanzen also doch wichtiger, als man denkt
Natürlich entscheidet keine Grünpflanze über den Ort der tatsächlichen Verwaltung eines Unternehmens.
Aber sie steht für etwas, das wir für wichtig halten:
Ein Unternehmenssitz sollte ein echter Ort sein.
Ein Ort, an dem man arbeiten kann.
Ein Ort, an dem Entscheidungen getroffen werden.
Ein Ort, an dem Kunden und Geschäftspartner empfangen werden können.
Und ein Ort, den man gerne nutzt.
Deshalb investieren wir jedes Jahr in unsere Workspaces.
Auch in Grünpflanzen.
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