13.08.2026
Neues Geldwäschereigesetz ab 1. Oktober 2026: Neue Pflichten für Firmengründer und Domizilgeber
Neue GwG-Anforderungen – digital, effizient und bereits umgesetzt.
Mit dem 1. Oktober 2026 treten die neuen Bestimmungen des revidierten Geldwäschereigesetzes (GwG) in Kraft. Damit werden auch bestimmte Dienstleistungen im Bereich Firmengründung, Gesellschaftsstrukturierung und Domizilierung den geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten unterstellt.
Für betroffene Anbieter bedeutet dies unter anderem strengere Anforderungen an die Identifikation der Kunden, die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten, die Prüfung von Geschäftsbeziehungen sowie die Dokumentation und laufende Überwachung.
Die Ludwig Limbeck AG / ZugTrust hat sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Der entsprechende Unterstellungsprozess ist bereits eingeleitet und unsere KYC- und AML-Prozesse sind vollständig digital in unsere Abläufe integriert.
Kunden profitieren damit von einem strukturierten und effizienten Onboarding, klar dokumentierten Compliance-Prozessen und einer Domizil- und Gründungsstruktur, die auf die regulatorischen Anforderungen ab Oktober 2026 ausgerichtet ist.
(c) Ludwig Limbeck AG, Autor Rolf Limbeck
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