27.04.2026
Handelsregisteramt Zug: Geschäftszahlen Q1 2026 und zwei wichtige Praxishinweise
Steigende Eintragungen bei kurzen Bearbeitungszeiten – neue Vorgaben zu FINMA-Bewilligungen und Praxisänderung bei Vorzugsaktien
Das Handelsregisteramt des Kantons Zug hat die Geschäftszahlen für das erste Quartal 2026 veröffentlicht. Wir geben die wichtigsten Informationen gerne weiter.
Geschäftszahlen Q1 2026 Per 31. März 2026 wurden 6'551 Eintragungen ins Tagesregister vorgenommen (Vorjahr: 6'107). Trotz dieses deutlichen Zuwachses blieb die durchschnittliche Bearbeitungsdauer sehr tief: Neueintragungen erfolgten in weniger als einem Arbeitstag, alle übrigen Eintragungen in weniger als zwei Arbeitstagen.
Auch die Neugründungen nehmen weiter zu: Im ersten Quartal 2026 wurden 884 neue Rechtseinheiten in das Handelsregister des Kantons Zug eingetragen (Vorjahr: 839). Insgesamt waren per 31. März 2026 43'699 Rechtseinheiten im Handelsregister des Kantons Zug registriert. Das entspricht seit Jahresbeginn einem Nettozuwachs von 424 Rechtseinheiten.
Praxishinweis 1: FINMA-Bewilligung Ist für eine Eintragung ins Handelsregister eine FINMA-Bewilligung erforderlich, sollte dem Handelsregisteramt nicht die mehrseitige Bewilligungsverfügung der FINMA eingereicht werden, sondern die eigens für das Handelsregisteramt ausgestellte FINMA-Bescheinigung (einseitiges Dokument).
Hintergrund: Die beim Handelsregisteramt eingereichten Belege werden – vorbehaltlich der Belege nach Art. 10 HRegV – nach Eintragung und Publikation im SHAB für die Öffentlichkeit einsehbar. Die Bewilligungsverfügung enthält gesellschaftsinterne Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Die FINMA-Bescheinigung dagegen bestätigt lediglich, dass der beantragten Eintragung aus Sicht der FINMA nichts entgegensteht, und kann unbedenklich offengelegt werden.
Die Bescheinigung ist im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen – in Papierform oder elektronisch via Zustellplattform (Art. 12b f. HRegV).
Praxishinweis 2: Publikation von Vorzugsaktien Bisher wurden verschiedene Kategorien von Vorzugsaktien mit identischer Stückelung in der Regel zusammengefasst; publiziert wurde nur die Gesamtzahl. Aufgrund von Kundenbedürfnissen und zugunsten besserer Nachvollziehbarkeit werden Vorzugsaktien künftig bei Neueintragungen und Kapitalveränderungen als separate Kategorien aufgeführt und publiziert.
Was das für Sie bedeutet Wer eine Neugründung, Kapitalerhöhung oder eine bewilligungspflichtige Eintragung plant, sollte frühzeitig prüfen, welche Unterlagen in welcher Form einzureichen sind. Besonders bei Strukturen mit mehreren Vorzugsaktien-Kategorien empfiehlt sich eine saubere Dokumentation der Statuten und Kapitalverhältnisse. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
Quelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug
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