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24.04.2026

Transparenzregister: Neue Meldepflichten für Schweizer Gesellschaften ab 1. Oktober 2026

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Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) schafft zentrales Register der wirtschaftlich Berechtigten – Meldung über EasyGov

Am 26. September 2025 haben die Eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG) sowie die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) verabschiedet. Ziel ist es, die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu stärken und die Schweiz im Hinblick auf das nächste Länderexamen durch die Financial Action Task Force (FATF) besser zu positionieren.

Was ist neu? Das TJPG schafft ein zentrales Bundesregister der wirtschaftlich Berechtigten – das sogenannte Transparenzregister. Geführt wird es vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Das Register soll berechtigten Behörden einen raschen und verlässlichen Zugang zu Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen einer Rechtseinheit ermöglichen.

Wer ist betroffen? Die neuen Meldepflichten gelten für:

  • Aktiengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Genossenschaften
  • bestimmte juristische Personen ausländischen Rechts

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigt? Als wirtschaftlich berechtigt gilt jede natürliche Person, die direkt oder indirekt eine Beteiligung von 25% oder mehr hält. Erreicht keine Person diesen Schwellenwert, wird das oberste Leitungsorgan (z.B. Verwaltungsratspräsident oder Vorsitzender der Geschäftsführung) in das Register eingetragen.

Wie erfolgt die Meldung? Die Meldung erfolgt in der Regel elektronisch über EasyGov, den Online-Schalter für Unternehmen. In bestimmten Konstellationen ist zudem eine Meldung im Rahmen eines Eintragungsgeschäfts über das kantonale Handelsregisteramt möglich.

Zeitplan Die Vernehmlassung zur Ausführungsverordnung (TJPV) wurde am 30. Januar 2026 abgeschlossen. Der Ergebnisbericht liegt derzeit noch nicht vor. Das Inkrafttreten von TJPG und TJPV ist für den 1. Oktober 2026 vorgesehen.

Was Sie jetzt tun sollten Prüfen Sie frühzeitig Ihre Beteiligungs- und Kontrollstrukturen. Klären Sie, welche natürlichen Personen die 25%-Schwelle erreichen, und dokumentieren Sie die Nachweise. Bei komplexen Strukturen – insbesondere mit ausländischen Holdings, Trusts oder Nominee-Verhältnissen – empfiehlt sich eine rechtzeitige Analyse, um operative Engpässe kurz vor dem 1. Oktober 2026 zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten, beim Aufbau interner Prozesse sowie bei der fristgerechten Meldung über EasyGov.

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© 2026 Ludwig Limbeck AG, Autor Rolf Limbeck

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