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17.09.2025

Lizenzschranke: Gefahr für den Abzug von Auslandslizenzen

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Deutsche Firmen müssen bei Lizenzzahlungen ins Ausland mit steuerlichen Einschränkungen rechnen.

Lizenzschranke: Steuerfalle bei Auslandslizenzen

Seit 1. Januar 2018 gilt in Deutschland die sogenannte Lizenzschranke (§ 4j EStG). Sie soll verhindern, dass Unternehmen Gewinne durch Lizenzzahlungen in Niedrigsteuerländer verlagern. Für Unternehmer mit GmbH in Deutschland ist das Thema hochrelevant – insbesondere, wenn Marken, Patente oder Softwarerechte im Ausland gehalten und an die deutsche Gesellschaft lizenziert werden.

Was regelt die Lizenzschranke?

Lizenzgebühren, die eine deutsche GmbH an verbundene Unternehmen im Ausland zahlt, dürfen steuerlich nicht oder nur teilweise abgezogen werden, wenn die Erträge beim Empfänger mit einem effektiven Steuersatz von unter 25 % belastet sind. Die Folge: Trotz tatsächlich gezahlter Lizenzkosten erhöht sich das steuerpflichtige Einkommen der GmbH in Deutschland – und damit die Steuerlast.

Wer ist betroffen?

  • Unternehmen, die IP-Strukturen in der Schweiz oder anderen Ländern nutzen.

  • Konzerne, die interne Lizenzmodelle zur Gewinnverlagerung einsetzen.

  • Mittelständler, die aus steuerlichen Gründen Rechte nicht in Deutschland halten.

Was bedeutet das für Unternehmer?

Die Lizenzschranke führt zu einer spürbaren Mehrbelastung für GmbHs mit Auslandsbeziehungen. Selbst saubere Strukturen können ins Visier geraten, wenn die Steuerbelastung im Ausland unter der deutschen Schwelle liegt. Unternehmer sollten deshalb:

  1. Bestehende Lizenzverträge prüfen – insbesondere interne Verrechnungspreise und IP-Holding-Standorte.

  2. Steuerbelastung im Empfängerland dokumentieren – um Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen.

  3. Alternativen erwägen – etwa Rechteübertragungen, Anpassungen der Konzernstruktur oder Lösungen über Schweizer Kantone mit regulärer Belastung oberhalb 25 %.

Fazit

Die Lizenzschranke ist keine neue Vorschrift, sie wirkt aber bis heute spürbar. Wer mit einer GmbH in Deutschland arbeitet und gleichzeitig IP im Ausland hält, muss die steuerlichen Risiken im Blick behalten. Eine vorausschauende Strukturierung kann verhindern, dass gut gemeinte Steueroptimierungen ins Gegenteil umschlagen. (c) 2025 Ludwig Limbeck AG, Autor: Rolf Limbeck 

Deutsche Firmen müssen bei Lizenzzahlungen ins Ausland mit steuerlichen Einschränkungen rechnen.