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14.12.2024

MWST-Anpassung 2023/2024: Was Unternehmen jetzt bei den Jahresabschlüssen 2024 beachten müssen

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MWST-Abrechnung bei Soll- und Ist-Versteuerung: Auswirkungen der Änderung 23/24 für den Jahresabschluss 2024

Die Jahresabschlüsse für 2024 stehen an, und die am 31.12.2023 wirksam gewordene MWST-Erhöhung von 7.7 % auf 8.1 % bringt spezifische Herausforderungen bei der korrekten Abrechnung mit sich. Dieser Artikel erklärt, wie sich die Änderung auf die Soll- und Ist-Versteuerung auswirkt, zeigt anhand eines Beispiels die finanziellen Folgen und gibt Empfehlungen zur praktischen Umsetzung.


1. Hintergrund: Änderung des MWST-Satzes

Zum Jahreswechsel 2023/2024 wurde der MWST-Satz in der Schweiz von 7.7 % auf 8.1 % angehoben. Diese Anpassung hat Auswirkungen auf Rechnungen, deren Zahlungen nach dem 31.12.2023 erfolgen, insbesondere bei der Ist-Versteuerung. Eine fehlerhafte Abrechnung kann latente Steuerforderungen gegenüber der ESTV nach sich ziehen, die es zu vermeiden gilt.


2. Soll- und Ist-Versteuerung: Unterschiede und Auswirkungen

Soll-Versteuerung (nach vereinbartem Entgelt):

  • Relevanter Zeitpunkt: Die Steuer wird fällig, sobald die Leistung erbracht oder die Rechnung gestellt wurde.
  • Praktische Anwendung:
    Rechnungen, die 2023 ausgestellt wurden, bleiben mit dem damals gültigen Satz von 7.7 % belegt, auch wenn die Zahlung erst 2024 erfolgt.
  • Fazit: Keine Anpassung notwendig. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist maßgebend.

Ist-Versteuerung (nach vereinnahmtem Entgelt):

  • Relevanter Zeitpunkt: Die Steuer wird erst fällig, wenn die Zahlung eingeht.
  • Praktische Anwendung:
    Für Zahlungen, die ab 2024 eingehen, gilt der neue MWST-Satz von 8.1 %, unabhängig vom Jahr der Rechnungsstellung.
  • Fazit: Rechnungen aus 2023, deren Zahlung 2024 erfolgt, müssen mit dem höheren Satz abgerechnet werden.

3. Praktisches Beispiel

Ausgangslage:

  • Rechnungsstellung im Jahr 2023: Bruttobetrag CHF 10'770 (inkl. 7.7 % MWST).
  • Netto: CHF 10'000.
  • MWST (7.7 %): CHF 770.

Anpassung bei Zahlungseingang im Jahr 2024 (8.1 % MWST):

  • Bruttobetrag bleibt unverändert: CHF 10'770.
  • Neue MWST (8.1 %): CHF 807.68.
  • Netto (nach Anpassung): CHF 10'770 - CHF 807.68 = CHF 9'962.32.

Effekt:

  • Die Differenz von CHF 37.68 (MWST 8.1 % - MWST 7.7 %) wird zu Lasten des Nettoerlöses verrechnet.
  • Der Bruttobetrag bleibt für den Kunden unverändert, um die Abrechnung transparent und kundenfreundlich zu gestalten.

4. Empfehlungen zur Umsetzung

  1. Abrechnung prüfen:

    • Sicherstellen, ob die Soll- oder Ist-Versteuerung angewandt wird.
    • Bei Ist-Versteuerung: Den MWST-Satz für 2024-Zahlungen anpassen und in der Buchhaltung korrekt deklarieren.
  2. Keine neuen Rechnungen erforderlich:

    • Der ursprüngliche Gesamtbetrag bleibt für den Kunden gleich.
    • Der höhere MWST-Satz wird durch Reduktion des Nettobetrags intern abgefangen.
  3. Dokumentation sicherstellen:

    • Die Anpassung buchhalterisch erfassen und eine interne Notiz zur Abrechnung beifügen.
    • Im Fall einer Steuerprüfung belegen, dass die ESTV nicht benachteiligt wurde.

5. Warum jetzt?

Die Anpassung des MWST-Satzes zum 31.12.2023 und die anstehenden Jahresabschlüsse für 2024 machen die korrekte Abrechnung besonders relevant. Unternehmen, die Rechnungen 2023 gestellt, aber erst 2024 Zahlungen erhalten haben, sollten sicherstellen, dass alle Steuerpflichten präzise erfüllt werden. Eine fehlerhafte Abrechnung könnte nicht nur zu Nachforderungen der ESTV führen, sondern auch bei einer Due Diligence einen unprofessionellen Eindruck hinterlassen.

Durch eine sorgfältige Prüfung und saubere Abwicklung bleibt die steuerliche Transparenz gewahrt, und potenzielle Risiken werden minimiert.


Autor: Rolf Limbeck, LL.M.

MWST-Abrechnung bei Soll- und Ist-Versteuerung: Auswirkungen der Änderung 23/24 für den Jahresabschluss 2024