Unternehmen müssen ihre Adressdaten rechtzeitig anpassen – sonst drohen Rückweisungen im Zahlungsverkehr
Ab November 2025 dürfen QR-Rechnungen nur noch mit strukturierten Adressangaben erstellt werden. Ein Jahr später, ab November 2026, gilt dieselbe Pflicht auch für Zahlungsaufträge im ISO-20022-Format. Unstrukturierte Adressen werden dann von Banken nicht mehr akzeptiert.
Was bedeutet das konkret?
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21. November 2025: QR-Rechnungen ohne strukturierte Adressfelder sind nicht mehr zulässig.
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21. November 2026: Auch elektronische Zahlungsaufträge müssen strukturierte (oder hybride) Adressen enthalten.
Auswirkungen für Unternehmen
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Rechnungen mit alten Adressformaten laufen Gefahr, von Banken zurückgewiesen zu werden.
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Die Anpassung betrifft insbesondere die Module Banking, Löhne und Kontakte – dort sollten Adressen schon jetzt sauber gepflegt werden.
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Softwareanbieter (z. B. Buchhaltungs- und ERP-Systeme) stellen die Umstellung rechtzeitig sicher. Trotzdem liegt die Verantwortung bei den Unternehmen, ihre Stammdaten vollständig und strukturiert zu erfassen.
Empfehlung
Wer heute schon auf strukturierte Adressen setzt, vermeidet operative Störungen und Rückfragen. Am besten werden Kunden-, Lieferanten- und Mitarbeitenden-Adressen rechtzeitig bereinigt – so bleibt der Zahlungsverkehr auch nach 2025/26 reibungslos.
(c) Ludwig Limbeck AG, Autor: Rolf Limbeck
