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29.01.2026

Unsere Beratungspraxis: Klare Trennung von Wohn- und Geschäftsort

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BG-konforme Leitlinie zur Risikominimierung

Die Bundesgerichtsurteile zeigen deutlich: Arbeitszimmer, Infrastruktur oder administrative Tätigkeiten am Wohnort untergraben jeden ausserkantonalen Geschäftsort. Deshalb empfehlen wir eine klare, konsequente Trennung.

Entweder liegt der Betriebsmittelpunkt am Wohnsitz – dann sind Abzüge dort konsequent. Oder der Geschäftsort ist ausserkantonal – dann muss dort reale Substanz bestehen, ohne Rückfall über den Wohnort.

Diese Linie ist rechtssicher, nachvollziehbar und reduziert spätere Konflikte mit den Steuerbehörden erheblich.

#Steuerberatung #Beratungspraxis #Compliance #BGer #Selbständigerwerbende #Steuerstrategie

https://x.com/zugtrust/status/2018714981982708033

(c) Ludwig Limbeck AG, 2026, Autor: Rolf Limbeck

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