5.0
(72)
powered by Google Bewertungen ansehen

29.01.2026

Unsere Beratungspraxis: Klare Trennung von Wohn- und Geschäftsort

Zurück zur Startseite

BG-konforme Leitlinie zur Risikominimierung

Die Bundesgerichtsurteile zeigen deutlich: Arbeitszimmer, Infrastruktur oder administrative Tätigkeiten am Wohnort untergraben jeden ausserkantonalen Geschäftsort. Deshalb empfehlen wir eine klare, konsequente Trennung.

Entweder liegt der Betriebsmittelpunkt am Wohnsitz – dann sind Abzüge dort konsequent. Oder der Geschäftsort ist ausserkantonal – dann muss dort reale Substanz bestehen, ohne Rückfall über den Wohnort.

Diese Linie ist rechtssicher, nachvollziehbar und reduziert spätere Konflikte mit den Steuerbehörden erheblich.

#Steuerberatung #Beratungspraxis #Compliance #BGer #Selbständigerwerbende #Steuerstrategie

https://x.com/zugtrust/status/2018714981982708033

(c) Ludwig Limbeck AG, 2026, Autor: Rolf Limbeck

Aktuelle Meldungen

24.02.2026
Rechtsvorschlag, Aberkennungsklage und negative Feststellungsklage
Mehr lesen
10.02.2026
Strategischer Gamechanger: Bundesgericht korrigiert Praxis zur Steuerhoheit
Mehr lesen
04.02.2026
Substanzhaltige Domizile: Mehr als eine Adresse
Mehr lesen
03.02.2026
UAE 2026: Attraktiv, aber nur mit Substanz
Mehr lesen
02.02.2026
Organfunktion und Sozialversicherung: Titel sind irrelevant
Mehr lesen
Zurück zur Startseite