BG-konforme Leitlinie zur Risikominimierung
Die Bundesgerichtsurteile zeigen deutlich: Arbeitszimmer, Infrastruktur oder administrative Tätigkeiten am Wohnort untergraben jeden ausserkantonalen Geschäftsort. Deshalb empfehlen wir eine klare, konsequente Trennung.
Entweder liegt der Betriebsmittelpunkt am Wohnsitz – dann sind Abzüge dort konsequent. Oder der Geschäftsort ist ausserkantonal – dann muss dort reale Substanz bestehen, ohne Rückfall über den Wohnort.
Diese Linie ist rechtssicher, nachvollziehbar und reduziert spätere Konflikte mit den Steuerbehörden erheblich.
#Steuerberatung #Beratungspraxis #Compliance #BGer #Selbständigerwerbende #Steuerstrategie
https://x.com/zugtrust/status/2018714981982708033
(c) Ludwig Limbeck AG, 2026, Autor: Rolf Limbeck