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07.11.2025

Vorsicht vor gefälschten Schreiben zur „Deklaration von Kryptowährungen“

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Phishing-Welle im Namen kantonaler Steuerämter

Mehrere Steuerpflichtige im Kanton Zürich haben in den letzten Tagen E-Mails oder Briefe erhalten, in denen auf „neue steuerliche Vorschriften für Kryptowährungen“ hingewiesen und eine Einreichungsfrist gesetzt wird. Absender ist oft ein sogenannter „Kunden Service Kanton Zürich“ oder eine ähnliche Bezeichnung – solche Stellen existieren nicht.

Das Kantonale Steueramt Zürich bestätigt, dass keine separate Meldung von Kryptowährungsvermögen verlangt wird. Kryptowährungen sind – wie bisher – im Rahmen der ordentlichen Steuererklärung zu deklarieren, und zwar unter der Rubrik „Wertschriften und Guthaben“.

Auch in anderen Kantonen gilt dieselbe Regelung. E-Mails oder Schreiben, die zur zusätzlichen Registrierung oder Formularübermittlung auffordern, sind daher grundsätzlich als Fälschung einzustufen. Wer eine solche Mitteilung erhält, sollte keine Links anklicken und keine persönlichen Daten preisgeben.

Hinweis:
Wir unterstützen Privatpersonen und Einzelfirmen in der gesamten Schweiz bei der korrekten steuerlichen Deklaration – auch von Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten.

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(c) 2025 Ludwig Limbeck AG, Autor Rolf Limbeck 

Phishing-Welle im Namen kantonaler Steuerämter

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