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Ludwig Limbeck AG.

26.01.2026

Geschäftsvermögen statt Privatvermögen: Bundesgericht verschärft Praxis bei Beteiligungen

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Beteiligungen nah am eigenen Geschäft werden steuerlich zur Falle

Im Urteil 9C_54/2025 qualifizierte das Bundesgericht die Beteiligung eines selbständigen Anwalts an einer Treuhandgesellschaft als Geschäftsvermögen. Ausschlaggebend waren Umsatzverflechtungen, funktionale Ergänzung der Tätigkeiten, beherrschender Einfluss sowie eine gemeinsame Infrastruktur.

Das Gericht stellt klar: Massgeblich ist der in den tatsächlichen Verhältnissen verwirklichte Wille – nicht spätere vertragliche Begründungen oder behauptete Investitionsabsichten. Kapitalgewinne aus solchen Beteiligungen unterliegen der Einkommenssteuer.

Für die Beratungspraxis bedeutet dies: Beteiligungen an operativ nahestehenden Gesellschaften sind frühzeitig zu analysieren und – wo nötig – vorab abzusichern.

#Bundesgericht #Geschäftsvermögen #Steuerrecht #Beteiligungen #Selbständigerwerbende #DBG

https://x.com/zugtrust/status/2018714548576944274

(c) Ludwig Limbeck AG, 2026, Autor: Rolf Limbeck

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