Warum betriebliche Infrastruktur steuerlich entscheidend ist
Das Steuerrecht knüpft den Geschäftsort nicht an formale Angaben, sondern an die gelebte betriebliche Realität. Workspace, Meetingräume, funktionierende Arbeitsmittel und ein jederzeitiger Zugang sind zentrale Indizien für einen echten Betriebsmittelpunkt.
Substanz bedeutet, dass unternehmerische Tätigkeiten tatsächlich vor Ort ausgeübt werden können: Arbeiten, Besprechungen, Organisation und Administration. Infrastruktur wie Monitore, Bürogeräte und abgeschlossene Arbeitsbereiche sind dabei keine Komfortmerkmale, sondern steuerlich relevante Elemente.
Unsere Domizile sind konsequent auf diese Anforderungen ausgerichtet. Sie ermöglichen reale Nutzung und schaffen eine belastbare Grundlage für steuerlich tragfähige Strukturen.
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(c) Ludwig Limbeck AG, 2026, Autor: Rolf Limbeck