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06.10.2026

Transparenzregister: Neue Meldepflichten seit 1. Oktober 2026

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Was AG, GmbH und weitere Gesellschaften jetzt zu ihren wirtschaftlich berechtigten Personen melden müssen – und welche Fristen laufen.

Mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) ist am 1. Oktober 2026 ein eidgenössisches Transparenzregister in Kraft getreten. Es wird vom Bundesamt für Justiz geführt und erfasst die wirtschaftlich berechtigten Personen hinter Schweizer Gesellschaften. Das Register ist nicht öffentlich; Zugriff haben Behörden und, in definiertem Umfang, Finanzintermediäre.

Wer melden muss

Meldepflichtig sind AG, Kommandit-AG, GmbH, Genossenschaften sowie SICAV, SICAF und Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen. Erfasst werden auch ausländische juristische Personen mit Schweiz-Bezug, etwa einer eingetragenen Zweigniederlassung, tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz oder Grundeigentum.

Ausgenommen sind unter anderem Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Vereine und Stiftungen, börsenkotierte Gesellschaften mit ihren mehrheitlich gehaltenen Tochtergesellschaften sowie Einrichtungen der beruflichen Vorsorge.

Was zu melden ist

Zu melden ist jede natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen hält oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert. Lässt sich keine solche Person bestimmen, gilt das oberste Mitglied des leitenden Organs. Erfasst werden Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnadresse sowie Art und Umfang der Berechtigung. Die Gesellschaft muss die Identität überprüfen und die Grundlagen dokumentieren.

Fristen

Die Fristen hängen von Rechtsform und Revisionspflicht ab:

  • Neugründungen ab dem 1. Oktober 2026: ein Monat nach Eintrag im Handelsregister.
  • Bestehende AG mit ordentlicher Revision: bis 1. Januar 2027.
  • Andere bestehende Gesellschaften mit ordentlicher Revision: bis 1. Februar 2027.
  • Bestehende AG ohne ordentliche Revision: bis 1. März 2027.
  • Übrige Gesellschaften und ausländische juristische Personen: bis 1. April 2027.
  • Sind alle wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister eingetragen, verlängert sich die Frist auf zwei Jahre, also bis 1. Oktober 2028.

Wichtig: Jede Mutation im Handelsregister nach dem 1. Oktober 2026 – etwa ein Wechsel im Verwaltungsrat, eine neue Adresse oder eine Kapitalerhöhung – löst eine verkürzte Frist von einem Monat aus und verdrängt die längere Übergangsfrist. Spätere Änderungen bei den wirtschaftlich Berechtigten sind ebenfalls innert eines Monats zu melden.

Meldeweg

Die Meldung erfolgt elektronisch über die Plattform EasyGov.swiss. Die Registrierung ist kostenlos. Die Meldung kann auch an Dritte wie Treuhänder delegiert werden; diese benötigen eine eigene Registrierung und eine Vollmacht der Gesellschaft. Der Einrichtungsprozess dauert einige Werktage und sollte vor dem ersten Fristtermin aufgesetzt sein.

Sanktionen

Wer vorsätzlich nicht oder falsch meldet, wird mit Busse bis CHF 500'000 bestraft; Eventualvorsatz genügt. Die Missachtung einer Verfügung der Kontrollstelle kann mit Busse bis CHF 100'000 geahndet werden. Adressat ist die verantwortliche natürliche Person – das oberste leitende Organ, bei der AG der Verwaltungsratspräsident –, nicht nur die Gesellschaft.

Unterstützung durch Zugtrust

Zugtrust ordnet die Meldepflicht für Ihre Gesellschaft ein, bestimmt die wirtschaftlich berechtigten Personen, dokumentiert die Grundlagen und übernimmt auf Wunsch die Meldung über EasyGov – auch im Rahmen bestehender Domizil- und Compliance-Mandate.

(c) 2026 Ludwig Limbeck AG

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