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30.03.2024

Der Steuergriff Deutschlands über die Grenzen

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Der Steuergriff Deutschlands über die Grenzen

 Beim Umzug aus Deutschland, z.B. in die Schweiz, sind verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten. Zunächst ist zu klären, in welchen Ländern persönliche Steuerpflicht besteht, die sich auf Einkommen, Vermögen und andere steuerpflichtige Sachverhalte bezieht und zur Abgabe von Steuererklärungen sowie zur Zahlung von Steuern verpflichtet.  

In der Regel sind Personen dort unbeschränkt steuerpflichtig, wo sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, was zur Besteuerung des weltweiten Einkommens führt. Bei einem Umzug verlagert sich die Steuerpflicht, jedoch können durch nationale Gesetze oder Doppelbesteuerungsabkommen steuerliche Verpflichtungen im Auswanderungsland bis zu 10 Jahre bestehen bleiben, insbesondere bezüglich Einkünften aus Aktien oder selbstständiger Tätigkeit.  

Zweitwohnsitze oder Ferienwohnungen können ebenfalls Steuerpflichten auslösen, selbst wenn sie ungenutzt bleiben. Bei Doppelansässigkeit, z.B. in Deutschland und der Schweiz, kann dies Steuerfreistellungen beeinträchtigen. Für Familienmitglieder, die getrennt leben, können sich dadurch Steuerpflichten in mehreren Staaten ergeben. Es ist wichtig, den familiären Hintergrund zu berücksichtigen, um die Steuerpflicht korrekt einzuordnen.  

Beim Umzug aus Deutschland, z.B. in die Schweiz, sind verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten. Zunächst ist zu klären, in welchen Ländern persönliche Steuerpflicht besteht, die sich auf Einkommen, Vermögen und andere steuerpflichtige Sachverhalte bezieht und zur Abgabe von Steuererklärungen sowie zur Zahlung von Steuern verpflichtet.   In der Regel sind Personen dort unbeschränkt steuerpflichtig, wo sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, was zur Besteuerung des weltweiten Einkommens führt. Bei einem Umzug verlagert sich die Steuerpflicht, jedoch können durch nationale Gesetze oder Doppelbesteuerungsabkommen steuerliche Verpflichtungen im Auswanderungsland bis zu 10 Jahre bestehen bleiben, insbesondere bezüglich Einkünften aus Aktien oder selbstständiger Tätigkeit.  

Die Wegzugsbesteuerung in Deutschland kommt zum Tragen, wenn jemand das Land dauerhaft verlässt. Sie zielt darauf ab, den Wertzuwachs von Anteilen an Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs, an denen der Wegziehende beteiligt ist, ein letztes Mal zu besteuern. Dies geschieht, weil Deutschland durch den Wegzug den direkten Zugriff auf diese Wertsteigerungen verliert, was als steuerliche Entstrickung bezeichnet wird. Die Wegzugsbesteuerung kann auch auf Betriebsvermögen angewandt werden und betrifft daher nicht nur Unternehmensbeteiligungen, sondern auch andere Formen des Betriebsvermögens.  

Expatriates, die nur vorübergehend Deutschland verlassen, sollten dies dem Finanzamt mitteilen, um einer möglichen Wegzugsbesteuerung zu entgehen.  

Die sachliche Steuerpflicht bezieht sich darauf, welches Land das Recht hat, Einkünfte aus bestimmten Quellen zu besteuern. Dies kann Löhne, Gehälter, Kapitalerträge, selbständige Tätigkeiten, den Verkauf von Immobilien oder Importe umfassen. Die Bestimmungen hierzu variieren von Land zu Land und hängen von der Art der Einkünfte und Vermögenswerte sowie den geltenden Steuergesetzen ab.  

Nach einem Umzug können Einkünfte, die weiterhin aus Deutschland stammen, einer beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Das bedeutet, dass für diese Einkünfte weiterhin Steuererklärungen in Deutschland eingereicht werden müssen, es sei denn, es handelt sich ausschließlich um Einkünfte, die einer Quellensteuer unterliegen, wie zum Beispiel Kapitaleinkünfte, für die die Abgeltungsteuer erhoben wird.  

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, also die Situation, in der zwei oder mehr Länder dieselben Einkünfte besteuern wollen, gibt es mehrere Mechanismen:  

1. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Diese bilateralen Vereinbarungen zwischen zwei Ländern legen fest, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkommensarten hat. Sie erleichtern auch die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden und bieten Mechanismen zur Lösung von Streitigkeiten.  

2. Steueranrechnung: Dieses Verfahren erlaubt es, die im Ausland gezahlten Steuern auf die Steuerschuld im Wohnsitzland anzurechnen. So wird sichergestellt, dass die Steuerpflichtigen insgesamt nicht mehr Steuern zahlen, als sie es bei einer Besteuerung nur in einem Land tun würden.  

3. Freistellungsmethode: Hierbei wird das im Ausland erzielte Einkommen oder Vermögen im Wohnsitzstaat von der Besteuerung ausgenommen. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn der Steuersatz im Ausland niedriger ist als im Wohnsitzland. Manchmal wird ein Progressionsvorbehalt angewandt, der die steuerfreien Einkünfte bei der Ermittlung des Steuersatzes für das übrige Einkommen berücksichtigt.  

4. Verrechnungspreise: Durch die Festlegung von Preisen für Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zu Marktkonditionen wird eine Doppelbesteuerung vermieden, die sonst durch nicht marktgerechte interne Verrechnungspreise entstehen könnte.  

Deutsche Steuergesetze enthalten zudem Regelungen zur Verhinderung von Steuervermeidung und -missbrauch, die die Anwendung der oben genannten Mechanismen einschränken können. Beispielsweise kann eine nach DBA gewährte Steuerbefreiung davon abhängig sein, dass tatsächliche wirtschaftliche Aktivitäten stattfinden, oder es kann die Hinzurechnungsbesteuerung bei Einkünften von ausländischen Gesellschaften greifen.  

Nachdem geklärt ist, welche Steuerpflichten in welchen Ländern aufgrund von Einkünften und Vermögen bestehen, folgt die praktische Umsetzung in Form der Steuerdeklaration. Es gilt festzulegen, was genau deklariert werden muss und welche Belege erforderlich sind. In Deutschland gibt es neben den üblichen Steuererklärungen besondere Meldepflichten, wie die Anzeige von Unternehmensgründungen im Ausland oder bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen.

Beim Wegzug aus Deutschland ergeben sich auch Änderungen in der Sozialversicherung, die durch die europäische Koordination der Sozialversicherungssysteme geregelt sind. Dies beinhaltet, dass in der Regel die Sozialversicherung des neuen Wohnstaates greift. Die Koordination sorgt dafür, dass Versicherte ihre Ansprüche nicht verlieren, wenn sie in einem anderen Staat arbeiten. Es gelten dabei folgende Grundsätze:  

1. Einheitsregelung: Man unterliegt den Vorschriften eines Landes und zahlt dort Beiträge.

2. Gleichbehandlung: Die Rechte und Pflichten entsprechen denen der Einwohner des Versicherungslandes.

3. Leistungsexport: Geldleistungen werden auch bei Wohnsitz im Ausland gewährt, mit Einschränkungen bei Arbeitslosengeld.

4. Anrechnung von Versicherungszeiten: Ausländische Versicherungszeiten werden bei Leistungsansprüchen berücksichtigt.

5. Kooperationsprinzip: Die Staaten arbeiten zusammen, um die Koordination umzusetzen.  

Konkret bedeutet dies für verschiedene Sozialversicherungszweige: - Kranken- und Unfallversicherung:

Beiträge werden am Arbeitsort entrichtet, Leistungen im Wohnstaat oder Arbeitsstaat erbracht.

Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: Versicherungspflicht besteht am Arbeitsort, Rentenansprüche werden exportiert.

Berufliche Vorsorge: Rentenansprüche werden ins Ausland übertragen, eine Barauszahlung ist unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt.

Arbeitslosenversicherung: Der letzte Beschäftigungsstaat ist für Leistungen zuständig, mit speziellen Regelungen für Grenzgänger.

Familienzulagen: Anspruch besteht grundsätzlich am Arbeitsort, auch wenn die Kinder im Ausland leben.  

Diese Regeln sorgen dafür, dass Personen, die international umziehen oder arbeiten, ihre sozialen und steuerlichen Pflichten und Rechte klar verstehen und erfüllen können.

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