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Ludwig Limbeck AG
Sinserstrasse 67
CH - 6330 Cham

zugtrust.ch ist eine Dienstleistung der
Ludwig Limbeck AG.

25.09.2025

Holdingstrukturen im Kanton Zug – Chancen und Grenzen

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Beteiligungsabzug, Territorialprinzip und steuerliche Realität nach STAF – was Unternehmer heute wissen müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • Dividenden: Ausschüttungen von Tochtergesellschaften an eine Holding sind dank Beteiligungsabzug faktisch steuerfrei (kein Haltefristerfordernis).

  • Veräusserungsgewinne: Gewinne beim Verkauf von Beteiligungen (≥10 %, Haltedauer ≥1 Jahr) sind steuerfrei – Ausnahme: Immobiliengesellschaften, hier bleibt der Immobilienkanton steuerberechtigt.

  • Verluste: Kein Konzernverlustausgleich. Verluste bleiben in der jeweiligen Gesellschaft.

  • Territorialprinzip: Operative Gewinne werden stets am Ort der Betriebsstätte/Immobilie besteuert – auch wenn die Gesellschaft einer Zuger Holding gehört.

Fazit
Eine Holding in Zug ist vor allem für Unternehmer mit mehreren operativen Gesellschaften oder geplanten Nachfolgelösungen interessant. Sie ermöglicht eine steuerneutrale Bündelung von Dividendenerträgen und privilegierte Veräusserungen. Für Immobiliengesellschaften bleibt der steuerliche Effekt beschränkt – hier greift das Territorialprinzip.

Beratung & Merkblatt
Die Ludwig Limbeck AG berät Unternehmer individuell zur Ausgestaltung und steuerlichen Optimierung von Holdingstrukturen. Ein ausführliches Merkblatt „Holding im Kanton Zug“ kann kostenlos bei uns angefordert werden.

© 2025 Ludwig Limbeck AG – Autor Rolf Limbeck

Beteiligungsabzug, Territorialprinzip und steuerliche Realität nach STAF – was Unternehmer heute wissen müssen