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17.01.2025

Wichtige Fristen für juristische Personen in der Schweiz

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News-Beitrag: Wichtige Fristen für juristische Personen in der Schweiz

Unternehmen in der Schweiz, die als juristische Personen organisiert sind (z. B. Aktiengesellschaften oder GmbHs), unterliegen spezifischen Fristen für Steuererklärungen, Generalversammlungen und die Genehmigung von Jahresabschlüssen. Eine rechtzeitige Erfüllung dieser Pflichten ist essenziell, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

Steuererklärung für juristische Personen

Die Einreichung der Steuererklärung erfolgt grundsätzlich wie folgt:

  • Reguläre Frist: Die Steuererklärung muss bis 30. September des Folgejahres eingereicht werden (z. B. für das Geschäftsjahr 2024 bis zum 30. September 2025).
  • Fristverlängerung: Es kann eine Verlängerung bis 30. Juni des darauffolgenden Jahres beantragt werden (z. B. bis 30. Juni 2026 für das Geschäftsjahr 2024), ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen.
  • Ausnahme: Fristverlängerungen über den 30. Juni hinaus werden in der Regel nicht gewährt.

Generalversammlung und Jahresabschluss

Gemäß schweizerischem Aktienrecht gelten folgende Vorgaben für die Abwicklung von Generalversammlungen und die Genehmigung von Jahresabschlüssen:

  • Genehmigung des Jahresabschlusses: Der Abschluss muss innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres durch die Generalversammlung genehmigt werden.
  • Frist für die Generalversammlung: Bei einem Geschäftsjahresende am 31. Dezember muss die Generalversammlung spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres stattfinden.
  • Spezielle Fristregelungen für das Gründungsjahr: Falls ein Langjahr beantragt wurde, verschiebt sich die Frist entsprechend. Das erste Geschäftsjahr kann bis zu 23 Monate umfassen, wodurch die Generalversammlung ebenfalls später stattfinden kann.

Praktische Tipps zur Einhaltung der Fristen

  1. Steuerliche Fristen prüfen: Unternehmen sollten sicherstellen, dass Fristerstreckungen frühzeitig beantragt werden, um Gebühren und Mahnungen zu vermeiden.
  2. Generalversammlung planen: Um alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, sollten die Einladungen rechtzeitig versandt und Protokolle ordnungsgemäß erstellt werden.
  3. Kommunikation mit Behörden: Regelmäßige Abstimmungen mit der Steuerverwaltung des zuständigen Kantons helfen, individuelle Regelungen oder Ausnahmen zu klären.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Versäumte Fristen können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter:

  • Verspätungszuschläge und Gebühren durch Steuerbehörden.
  • Rechtliche Risiken durch nicht rechtzeitig genehmigte Jahresabschlüsse.

Unser Service für Sie

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung aller steuerlichen und aktienrechtlichen Fristen, von der Steuererklärung bis zur Generalversammlung. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Unternehmen stets compliant bleibt.

Kontaktieren Sie uns – wir übernehmen die Fristenkontrolle für Sie!

Autor: Rolf Limbeck