23.01.2026
Kanton Zug prüft neuen Steuerrabatt als flexibles Entlastungsinstrument
Steuerrabatt statt dauerhafter Steuersenkung: Der Kanton Zug will Überschüsse gezielt und kontrolliert an Bevölkerung und Unternehmen zurückgeben.
Der Regierungsrat des Kantons Zug plant die Einführung eines neuen finanzpolitischen Instruments: eines befristeten Steuerrabatts auf den ordentlichen Kantonssteuerfuss. Ziel ist es, einen Teil künftiger Haushaltsüberschüsse kontrolliert an Steuerpflichtige zurückzugeben – ohne die langfristige Steuerstrategie des Kantons strukturell zu verändern.
Flexible Alternative zur Steuersenkung
Anders als dauerhafte Steuersenkungen soll der Steuerrabatt jährlich und situativ beschlossen werden können. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Jahresabschluss mit Ertragsüberschuss. Davon sind zunächst CHF 50 Mio. dem Eigenkapital zuzuweisen; maximal 50 % des verbleibenden Überschusses dürfen für einen Steuerrabatt verwendet werden.
Der Entscheid über einen allfälligen Rabatt liegt beim Kantonsrat. Ein Automatismus ist ausdrücklich ausgeschlossen: Selbst bei erfüllten Voraussetzungen besteht keine Verpflichtung zur Gewährung eines Rabatts. Zudem untersteht der Beschluss dem fakultativen Referendum.
Stabilität vor kurzfristigem Effekt
Die Regierung begründet den Ansatz mit finanzpolitischer Vorsicht. Einmalige Rabatte erlauben Entlastung, ohne den Steuerfuss dauerhaft zu senken oder den mittelfristig ausgeglichenen Finanzhaushalt zu gefährden. Damit soll der Kanton ausreichend resilient bleiben – insbesondere mit Blick auf konjunkturelle Schwankungen oder ausserordentliche Belastungen.
Politischer Hintergrund
Die Vorlage geht auf einen Vorstoss aus den Reihen der FDP zurück. Während ein ursprünglich diskutierter automatischer Steuerrabatt politisch keine Mehrheit fand, wurde das Anliegen in abgeschwächter Form weiterverfolgt. Die FDP begrüsst den aktuellen Vorschlag grundsätzlich, fordert jedoch praktikable und realistisch ausgestaltete Voraussetzungen, damit der Steuerrabatt nicht zu einem rein theoretischen Instrument verkommt.
Einordnung für Unternehmen und Steuerpflichtige
Für natürliche wie juristische Personen im Kanton Zug würde ein solcher Steuerrabatt eine punktuelle, aber direkte steuerliche Entlastung bedeuten. Für Unternehmen erhöht sich zugleich die Planungsstabilität, da keine strukturellen Eingriffe in den Steuerfuss erfolgen.
Die Vorlage soll voraussichtlich im Frühjahr im Kantonsrat behandelt werden.
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https://www.zugerzeitung.ch/zentralschweiz/zug/zug-steuerrabatt-statt-steuersenkung-ld.4108528
Quelle: Zuger Zeitung, Artikel vom 22.01.2026 (verlinkt)