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11.10.2025

Automatischer Informationsaustausch Schweiz–Thailand ab 2025: Neue Transparenzpflichten für Auslandschweizer

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Common Reporting Standard (CRS)

Die Schweiz erweitert ihr Netz an Partnerstaaten im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (AIA). Ab dem Steuerjahr 2025 wird nun auch Thailand Teil des OECD-Standards für den Austausch von Finanzkontodaten. Der erste Datenaustausch zwischen der Schweiz und Thailand ist für Herbst 2026 vorgesehen.

Rechtsgrundlage und Hintergrund

Der automatische Informationsaustausch (AIA), international als Common Reporting Standard (CRS) bekannt, verpflichtet Banken und Finanzinstitute zur jährlichen Übermittlung bestimmter Kontoinformationen an die Steuerbehörden des Ansässigkeitsstaates der Kontoinhaber.
Die Schweiz nimmt seit 2018 an diesem System teil und hat mittlerweile Abkommen mit über 100 Staaten abgeschlossen (Quelle: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, sif.admin.ch).

Mit dem Beitritt Thailands zum CRS-Netzwerk hat das Land im Jahr 2023 die rechtliche Grundlage geschaffen (Royal Act for the Exchange of Information B.E. 2566; Quelle: KPMG Thailand, April 2023).
Die Schweiz führt Thailand seit 2024 als anerkannten Partnerstaat im Rahmen des reziproken Datenaustauschs (Quelle: Orbitax, 2024).

Was wird ausgetauscht

Der Datenaustausch umfasst:

  • Kontosalden per Jahresende

  • Zinsen, Dividenden und andere Erträge

  • Verkaufserlöse aus Finanzvermögen

  • Namen, Adressen, Steueridentifikationsnummern und Geburtsdaten der Kontoinhaber

Nicht betroffen sind Barvermögen, Immobilien oder Betriebsvermögen, sofern diese nicht über Finanzinstitute gehalten werden.

Wen betrifft es

Betroffen sind Schweizerinnen und Schweizer, die:

  • über Konten oder Depots in Thailand verfügen,

  • in der Schweiz weiterhin steuerpflichtig sind, etwa durch Wohnsitz, Rentenbezug oder Geschäftstätigkeit,

  • oder sich nicht korrekt aus der Schweiz abgemeldet haben.

Für korrekt abgemeldete Personen mit steuerlicher Ansässigkeit in Thailand bleibt die Situation grundsätzlich unverändert.
Gleichwohl kann der Austausch indirekte Effekte haben – etwa, wenn weiterhin Schweizer Konten bestehen oder Doppelansässigkeit besteht.

Empfehlung für Auswanderer und Auslandschweizer

Die neuen Bestimmungen erhöhen die Transparenz im internationalen Steuerverkehr erheblich.
Empfohlen wird daher:

  1. Überprüfung der Steuerresidenz und Dokumentation einer ordnungsgemäßen Abmeldung aus der Schweiz.

  2. Abgleich der thailändischen Steuerpflicht mit dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Thailand (DBA 1996, fedlex.admin.ch).

  3. Sorgfältige Deklaration sämtlicher Auslandskonten – sowohl in der Schweiz als auch in Thailand.

  4. Beratung vor grenzüberschreitenden Kapitaltransfers, insbesondere bei Renten, Dividenden oder Erbschaften.

Fazit

Mit der Einbindung Thailands in das AIA-Netzwerk entfällt der bisherige „blinde Fleck“ in Südostasien. Schweizerinnen und Schweizer mit Vermögenswerten oder steuerlicher Verbindung zu Thailand sollten ihre Strukturen rechtzeitig überprüfen und dokumentieren, um spätere Nachfragen der Steuerbehörden zu vermeiden.

Für individuelle Analysen zu Steuerresidenz, AIA-Meldungen oder Strukturierungen im Zusammenhang mit Thailand steht die Ludwig Limbeck AG beratend zur Verfügung.

(c) Ludwig Limbeck AG, Autor Rolf Limbeck

Common Reporting Standard (CRS)