5.0
(77)
powered by Google Bewertungen ansehen

27.01.2026

Kein Geschäftsort ohne Substanz: Business Center genügen nicht

Zurück zur Startseite

Ausserkantonale Steuerausscheidung verlangt echte betriebliche Präsenz

Im Entscheid 9C_349/2025 wies das Bundesgericht die Ausscheidung von selbständigem Erwerbseinkommen in einen anderen Kanton ab. Das genutzte Business Office Center stellte keine ständige betriebliche Einrichtung dar.

Massgeblich war, dass Vorbereitung, Administration und Organisation überwiegend am Wohnsitz erfolgten, wo zudem ein anerkanntes Arbeitszimmer bestand. Digitale Postweiterleitung und gelegentliche Nutzung ersetzen keine betriebliche Substanz.

Die Praxis ist eindeutig: Wer Einkünfte ausserkantonal besteuern will, muss dort real arbeiten – nicht nur präsent sein.

#Steuerdomizil #Einzelfirma #Bundesgericht #Interkantonal #BusinessCenter #Steuerausscheidung

(c) Ludwig Limbeck AG, 2026, Autor: Rolf Limbeck

Aktuelle Meldungen

28.04.2026
In eigener Sache: Alle HR-Eintragungen standardmässig im Express – ohne interne Zusatzgebühren
Mehr lesen
27.04.2026
Handelsregisteramt Zug: Geschäftszahlen Q1 2026 und zwei wichtige Praxishinweise
Mehr lesen
24.04.2026
Transparenzregister: Neue Meldepflichten für Schweizer Gesellschaften ab 1. Oktober 2026
Mehr lesen
24.04.2026
Reform der EU-Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger: Systemwechsel mit Folgen für Schweizer Arbeitgeber
Mehr lesen
23.04.2026
Neuer faktischer Konkursgrund: Wer keine Jahresrechnung einreicht, riskiert die Auflösung
Mehr lesen
Zurück zur Startseite