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09.01.2024

Die 10/20 Nicht-Banken Regel bei Start-Up Finanzierungen durch Wandeldarlehen

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Die 10/20 Nicht-Banken Regel in der Schweiz bezieht sich auf die Besteuerung von Zinserträgen aus bestimmten Finanzierungsformen. Es ist wichtig, diese Regelungen zu verstehen, da sie Auswirkungen auf die Verrechnungssteuer haben können.

Gemäß der 10/20-Regel kann ein Wandeldarlehen steuerlich als Anleihe (Bond) eingestuft werden, wenn das Unternehmen Darlehensverträge mit mehr als 10 "Nicht-Banken" oder institutionellen Anlegern zu nahezu identischen Konditionen abschließt oder wenn es Verträge mit mehr als 20 "Nicht-Banken" oder institutionellen Anlegern abschließt, unabhängig von den Konditionen. Zusätzlich gilt die Regel, wenn der Gesamtanlagebetrag CHF 500.000 übersteigt.

Ein Beispiel hierfür ist, wenn ein Startup 15 Wandeldarlehen an 15 verschiedene private Investoren unter identischen Bedingungen ausgibt und insgesamt CHF 1.000.000 aufnimmt. Wenn die Summe der Zinsen aus diesen Darlehen CHF 50.000 beträgt und diese in Aktien umgewandelt werden, betrachten die Steuerbehörden die CHF 50.000 als nur 65% des tatsächlichen Zinsbetrags und fordern die restlichen 35% als Steuer ein. Dieser Vorgang wird als "Gross-up" bezeichnet und kann das Unternehmen vor finanzielle Herausforderungen stellen, da es diesen Betrag normalerweise nicht von den Anlegern zurückfordern kann.

Um die Komplexitäten der 10/20-Regel zu navigieren, ist es ratsam, die Gesamtinvestitionssumme von CHF 500.000 im Auge zu behalten und sicherzustellen, dass die Konditionen der Darlehen nicht "im Wesentlichen identisch" sind. Eine Möglichkeit, dies zu umgehen, könnte darin bestehen, den Zinssatz einiger Darlehen erheblich zu ändern. Für eine detaillierte Beratung und maßgeschneiderte Lösungen ist es jedoch empfehlenswert, sich an einen unserer Experten zu wenden.

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