06.10.2025
Schweiz und EU erweitern den automatischen Informationsaustausch: Krypto-Vermögen im Fokus
Ab 2027 werden erstmals auch digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen und tokenisierte Werte automatisch zwischen den Steuerbehörden gemeldet.
Mit der geplanten Umsetzung der DAC8-Richtlinie und des OECD-Crypto-Asset-Reporting-Frameworks (CARF) modernisiert die Schweiz den internationalen Steuerdatenaustausch. Künftig unterliegen nicht mehr nur klassische Finanzkonten, sondern auch digitale Vermögenswerte einer Meldepflicht – einschließlich Stablecoins, Utility-Tokens und tokenisierter Wertrechte.
Der Austausch soll ab Steuerperiode 2027 wirksam werden und erfasst alle Plattformen, die Handels-, Verwahr- oder Vermittlungsdienste für Krypto-Assets anbieten. Ziel ist die Schließung der letzten Lücken bei grenzüberschreitenden Kapitalbewegungen.
Für Banken, Treuhänder und FinTech-Anbieter bedeutet dies eine erhebliche Erweiterung der Sorgfaltspflichten: Kundenidentifikation, Transaktions-Monitoring und Datenübermittlung werden standardisiert. Die ESTV arbeitet parallel an einer Revision des AEOI-Gesetzes mit verschärften Sanktionen bei Verstößen.
Für Mandanten mit internationalen oder digitalen Vermögenswerten empfiehlt sich eine frühzeitige Überprüfung der Haltestrukturen und Deklarationsprozesse, insbesondere bei Multi-Jurisdictions-Setups (CH-EU-UK-Dubai).
(c) Ludwig Limbeck AG, Autor Rolf Limbeck
