Transparenz juristischer Personen (UBO-Register)
Neues Transparenzgesetz für Gesellschaften ab 2026
Die Schweiz verschärft ihre Regeln zur Bekämpfung von Geldwäscherei. Ab voraussichtlich 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen in Kraft.
Kernpunkt ist die Einführung eines eidgenössischen Registers der wirtschaftlich Berechtigten (UBO). Alle Gesellschaften müssen künftig ihre Eigentümer- und Kontrollstrukturen nicht nur intern dokumentieren, sondern zusätzlich an dieses Register melden. Das Register bleibt nicht öffentlich, ist jedoch für Behörden und Finanzintermediäre zugänglich. Verstösse können mit empfindlichen Bussen bis zu CHF 500’000 geahndet werden.
Unsere Massnahmen:
Wir nehmen diese Gesetzesänderung zum Anlass, unsere Compliance-Prozesse zu verschärfen. In den kommenden Wochen erhalten alle Mandanten aktualisierte Fragebögen zur Erhebung der wirtschaftlich Berechtigten. Damit stellen wir sicher, dass alle Daten rechtzeitig und vollständig vorliegen.
Unser Ziel:
Eine reibungslose Anpassung an die neuen Vorschriften, damit unsere Mandanten ohne Risiko in die kommende Rechtslage starten können.
(C) Ludwig Limbeck AG, Autor Rolf Limbeck
