Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Schweiz schärfere Maßnahmen gegen missbräuchliche Konkurse in Kraft, um zu verhindern, dass Schuldner ihre finanziellen Verpflichtungen durch missbräuchliche Konkursverfahren umgehen. Die Änderungen umfassen unter anderem höhere Hürden für die Entledigung von Schulden zum Nachteil der Gläubiger und die Verpflichtung, öffentlich-rechtliche Forderungen nach allgemeinen Regeln auf Konkurs zu betreiben. Diese Gesetzesänderungen betreffen mehrere Gesetze, darunter das Obligationenrecht (OR), das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG), das Strafgesetzbuch (StGB) und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG). Außerdem werden die Handelsregisterverordnung (HRegV) und die Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV) angepasst. Eine der Kernänderungen ist, dass die Kosten des Konkursverfahrens künftig auf den Schuldner übertragen werden sollen, was den Missbrauch des Konkursverfahrens erschweren soll. Zudem wird angestrebt, zu verhindern, dass Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit trotz chronischer Nichtzahlung fälliger öffentlich-rechtlicher Schulden fortsetzen können. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Missbrauch des Konkursrechts zu erschweren und eine gerechtere Behandlung von Gläubigern zu gewährleisten. Dies bedeutet konkret, dass Konkurse zukünftig zur strafrechtlichen Überprüfung an die zuständige Staatsanwaltschaft überweisen werden.
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