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14.11.2024

Neue Maßnahmen gegen missbräuchliche Konkurse ab 1. Januar 2025

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Neue Maßnahmen gegen missbräuchliche Konkurse ab 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz strengere Regeln zur Bekämpfung missbräuchlicher Konkurse, um Gläubiger besser zu schützen und Missbräuche zu verhindern. Im Fokus stehen fünf wesentliche Neuerungen:

  1. Einschränkung des Opting-outs
    Das Opting-out von der eingeschränkten Revision ist nur noch für künftige Geschäftsjahre möglich und muss vor Jahresende beim Handelsregister angemeldet werden. Neu besteht eine Meldepflicht der kantonalen Steuerverwaltung, wenn keine Jahresrechnung vorliegt. Das Handelsregister kann dann eine Erneuerung des Opting-outs oder die Ernennung einer Revisionsstelle verlangen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, kann dies zu einem Organisationsmangelverfahren bis hin zur Auflösung der Gesellschaft führen. Bestehende Opting-outs bleiben gültig.

  2. Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen
    Steuerforderungen und andere öffentlich-rechtliche Forderungen können künftig über das Konkursverfahren eingetrieben werden, ähnlich wie privatrechtliche Forderungen. Private Gläubiger können dadurch von einer Konkurseinleitung durch die öffentliche Hand profitieren und ihre Forderungen kostenlos anmelden.

  3. Kodifizierung des Mantelhandels
    Die bisherige Rechtsprechung zum Mantelhandel wird ins Gesetz überführt. Aktien- und Stammanteilübertragungen bei überschuldeten, inaktiven Gesellschaften ohne verwertbare Aktiven sind nichtig. Das Handelsregister kann bei Verdacht die Einreichung der letzten Jahresrechnung verlangen.

  4. Personensuche im Handelsregister
    Maßnahmen zur Erleichterung der Personensuche sollen Transparenz schaffen, insbesondere bei Personen mit Tätigkeitsverboten.

  5. Verbesserte Durchsetzung von Tätigkeitsverboten
    Tätigkeitsverbote werden über das Handelsregister besser durchgesetzt, um die Wiederholung missbräuchlicher Geschäftsführungen zu verhindern.

Fazit:
Diese Maßnahmen sollen die Unternehmensführung transparenter und die Durchsetzung der Vorschriften effektiver gestalten. Besonders die neuen Anforderungen beim Opting-out und die strengeren Regeln zum Mantelhandel könnten für viele Unternehmen Anpassungen erfordern.