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14.11.2024

Neues Aktienrecht – Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2024

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Neues Aktienrecht – Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2024

Das revidierte Aktienrecht gilt seit dem 1. Januar 2023 und beinhaltet umfassende Änderungen für Aktiengesellschaften und GmbHs. Für bestehende Gesellschaften gibt es eine zweijährige Übergangsfrist, um ihre Statuten und Reglemente anzupassen. Nach Ablauf der Frist treten nicht angepasste Statutenbestimmungen, die dem neuen Recht widersprechen, automatisch außer Kraft und werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt.

Eine Anpassung der Statuten ist nicht zwingend, aber sinnvoll, um Rechtsunsicherheiten und Verfahrensfehler zu vermeiden. Besonders wichtig ist dies bei Änderungen, die neue gesetzliche Möglichkeiten betreffen, wie die Einführung eines Kapitalbands, virtuelle Generalversammlungen oder die Führung des Aktienkapitals in einer Fremdwährung. Bestehendes genehmigtes Kapital verfällt spätestens mit Ablauf der Übergangsfrist, sofern es nicht genutzt oder durch ein Kapitalband ersetzt wird.

Fazit:
Auch wenn die Anpassung der Statuten nicht obligatorisch ist, wird sie empfohlen, um den aktuellen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und Klarheit im Unternehmensalltag zu gewährleisten.

Rolf Limbeck, 2024

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