31.01.2026
Fremdwährungen im Jahresabschluss: OR-Konformität ist nicht optional
Warum die Stichtagsbewertung zwingend ist
Unterjährig dürfen Fremdwährungen zu Monatsmittelkursen der SNB verbucht werden. Diese Praxis ist handels- und steuerrechtlich anerkannt und wird von gängigen Buchhaltungssystemen korrekt umgesetzt.
Per Bilanzstichtag gilt jedoch zwingend der Stichtagskurs. Monetäre Positionen wie Bankguthaben müssen neu bewertet werden, wobei Kursgewinne oder -verluste erfolgswirksam zu erfassen sind. Eine automatische Umrechnung erfolgt in der Praxis häufig nicht.
Unsere Empfehlung ist klar: Die Bewertungsmethode und Kursquelle sind im Abschlussdossier zu dokumentieren. Das reduziert Rückfragen und verhindert formelle Mängel bei Prüfungen.
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(c) Ludwig Limbeck AG, 2026, Autor: Rolf Limbeck