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13.09.2025

Wegzugsbesteuerung: Steuerfalle beim Umzug in die Schweiz

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Wer als Gesellschafter mit seiner GmbH im Gepäck in die Schweiz zieht, muss mit einer versteckten Exit-Steuer rechnen

Kernpunkte für Unternehmer

  • Wen betrifft es?
    Jeden Gesellschafter mit ≥ 1 % GmbH-Anteil, der seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland verlagert.

  • Was wird besteuert?
    Nur die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH-Anteile).

    • Privates Geld, Immobilien oder Häuser unterliegen nicht der Wegzugsbesteuerung.

    • Immobilien haben eigene Besteuerungsregeln, bleiben aber auch nach Wegzug in Deutschland steuerverstrickt, wenn sie dort liegen.

    • Bankguthaben, Depots, Kunst, Oldtimer etc. fallen nicht unter § 6 AStG.

  • Schweiz als Sonderfall:
    Durch das EuGH-Urteil „Wächtler“ und Folgepraxis wird die Steuer zwar festgesetzt, aber bei Wegzug in die Schweiz zinslos und unbefristet gestundet – solange man die Anteile nicht tatsächlich verkauft.

  • Liquiditätsrisiko:
    Auch ohne Verkauf kann eine erhebliche Steuerlast auf dem Papier entstehen. Verkauf, Ausschüttungen oder Rückkehr nach Deutschland können die Steuer später auslösen.

  • Geschäftsverlagerung:
    Ob Modellagentur, Transportfirma oder Handelsgesellschaft – wer seine GmbH in Deutschland behält, aber in der Schweiz ein „Zwilling“ gründet, entkommt der Wegzugsbesteuerung nicht. Sie bezieht sich auf die deutschen Anteile, nicht auf das Geschäftsmodell.

Fazit

Wer in die Schweiz übersiedelt, sollte den Wegzug steuerlich vorbereiten:

  • Beteiligungen und stille Reserven prüfen,

  • Stundungsregelung sichern,

  • Struktur sauber aufsetzen (z. B. Holdinglösung),

  • private Vermögenswerte (Haus, Konto, Depot) separat behandeln – sie fallen nicht in die Wegzugsbesteuerung, können aber Doppelbesteuerungsfragen auslösen.

Checkliste: Wegzug in die Schweiz

  1. Beteiligungen prüfen

    • Hältst du ≥ 1 % an einer GmbH oder AG in Deutschland?

    • Wenn ja: Wegzugsbesteuerung greift. Private Konten, Immobilien oder Häuser sind außen vor.

  2. Stille Reserven ermitteln

    • Marktwert der GmbH-Anteile vs. Buchwert feststellen.

    • Diese Differenz („stille Reserven“) ist die Bemessungsgrundlage für die Exit-Steuer.

  3. Stundung beantragen

    • Bei Wegzug in die Schweiz: Steuer wird zwar festgesetzt, aber zinslos und unbefristet gestundet (EuGH „Wächtler“).

    • Wichtig: Antrag beim Finanzamt stellen, keine automatische Stundung.

  4. Struktur sauber aufsetzen

    • Neue Gesellschaft in der Schweiz gründen (z. B. Modellagentur, Transportfirma).

    • Bestehende deutsche GmbH klar trennen. Achtung bei Funktionsverlagerung: hier können zusätzliche Besteuerungen greifen, wenn Know-how oder Verträge „umziehen“.

  5. Vermögen separat regeln

    • Immobilien in Deutschland bleiben dort steuerverhaftet.

    • Bankguthaben, Wertpapiere, Häuser in der Schweiz fallen nicht unter die Wegzugsbesteuerung – aber Doppelbesteuerungsabkommen prüfen.


Kernaussage: Der Wegzug mit GmbH-Anteilen löst immer Wegzugsbesteuerung aus – Geld, Häuser und privates Vermögen nur in Ausnahmefällen. Mit Stundung und sauberer Strukturierung bleibt der Umzug in die Schweiz steuerlich machbar.

(c) 2025 Ludwig Limbeck AG, Autor Rolf Limbeck

Wer als Gesellschafter mit seiner GmbH im Gepäck in die Schweiz zieht, muss mit einer versteckten Exit-Steuer rechnen