17.04.2026
Dringender Hinweis: Unbezahlte Rechnungen von Behörden führen neu zum Konkurs
Seit 1. Januar 2025 werden auch Kleinstbeträge von Ämtern auf Konkurs betrieben – wenige Franken können im Extremfall den Verlust Ihrer Gesellschaft bedeuten
Im Zuge des Bundesgesetzes zur Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses hat sich seit dem 1. Januar 2025 eine zentrale Regel im Betreibungsrecht geändert – mit weitreichenden Konsequenzen für jede Gesellschaft.
Was ist neu? Öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. von Steuerbehörden, AHV-Ausgleichskassen, Suva, Handelsregisterämtern und weiteren Ämtern) werden nicht länger auf dem Weg der Betreibung auf Pfändung durchgesetzt. Sie werden – wie private Forderungen gegenüber im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften – auf dem Weg der Betreibung auf Konkurs eingetrieben.
Auch kleine Beträge haben grosse Folgen Die Höhe der Forderung spielt dabei keine Rolle. Auch Rechnungen von wenigen Franken – beispielsweise Gebühren des Handelsregisteramts – können zu einer Konkursbetreibung führen. In der Praxis werden solche Forderungen zügig betrieben. Reagiert die Gesellschaft nicht, droht am Ende die Konkurseröffnung.
Risiko: Verlust der Gesellschaft Die Konsequenz ist drastisch: Aus einer unbezahlten Gebühr von wenigen Franken kann am Ende der Verlust der gesamten Gesellschaft resultieren. Auch eine kurzfristige Behebung über eine Zahlung nach Konkursandrohung ist mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden.
Was Sie jetzt tun sollten Behandeln Sie Rechnungen von Ämtern mit höchster Priorität – unabhängig von der Höhe. Konkret empfiehlt sich:
- Stellen Sie sicher, dass die Korrespondenzadresse (Sitzadresse bzw. c/o) der Gesellschaft stets aktuell ist.
- Definieren Sie klare interne Zuständigkeiten für den Eingang und die Bearbeitung amtlicher Post.
- Zahlen Sie auch Kleinstbeträge von Behörden sofort; stellen Sie keine Rückfragen, bevor die Zahlung erfolgt ist, sondern zahlen Sie unter Vorbehalt und klären danach.
- Prüfen Sie bei Domizil- oder Holdinggesellschaften regelmässig, ob Zustellungen tatsächlich geöffnet und bearbeitet werden.
Bei Unsicherheiten oder bereits zugestellten Zahlungsbefehlen kontaktieren Sie uns umgehend. Je früher wir eingebunden sind, desto besser lassen sich Eskalationen vermeiden.
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© 2026 Ludwig Limbeck AG, Autor Rolf Limbeck